Klinische Studien, die nicht unter das Arzneimittelgesetz (AMG) oder das Medizinprodukterecht (MPG) fallen, sind nach §15 der Musterberufsordnung (MBO-Ä) geregelt. In vielen Fällen handelt es sich…
Klinische Studien, die nicht unter das Arzneimittelgesetz (AMG) oder das Medizinprodukterecht (MPG) fallen, sind nach §15 der Musterberufsordnung (MBO-Ä) geregelt. In vielen Fällen handelt es sich…