Klinische Prüfungen schneller starten durch Standardvertragsmuster für drei Vertragsparteien – Sponsor, Prüfzentrum und CRO
Seit Dezember 2025 gelten in Deutschland die gesetzlich vorgegebenen Standardvertragsklauseln. Um deren praktische Umsetzung zu unterstützen, veröffentlicht die Verbändeplattform ein verordnungskonformes Standardvertragsmuster für drei Vertragsparteien für klinische Prüfungen mit Arzneimitteln. Das Muster ist für Prüfungen in Kliniken oder Arztpraxen unter Verantwortung eines pharmazeutischen Unternehmens vorgesehen, bei denen ein Auftragsforschungsinstitut – eine sogenannte Contract Research Organization (CRO) – eingebunden ist.
Damit liegt nach dem bereits veröffentlichten Vertragsmuster zwischen den beiden Vertragsparteien Sponsor und Prüfzentrum nun auch eine harmonisierte Grundlage auf Basis der in Deutschland geltenden Standardvertragsklauseln vor, wenn eine CRO zur Umsetzung hinzugezogen wird. Das neue Muster wird Vertragsverhandlungen vereinfachen, Zuständigkeiten klarer regeln und dazu beitragen, dass klinische Prüfungen in Deutschland schneller starten.