Studien mit
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Nationale Studienförderung

In Deutschland wird die nationale Studienförderung im Bereich klinischer Studien vor allem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) getragen.

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) fungiert als Projektträger für die Ministerien im Bereich Gesundheitsforschung. Die Nationale Kontaktstelle (NKS) ist in Deutschland das Bindeglied und der vom BMBF autorisierte Ansprechpartner zu den europäischen Förderprogrammen, den sogenannten "Framework Programmes" (FP).

Weitere Förderer sind Stiftungen, wie z. B. die "Deutsche Krebshilfe".

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist die zentrale Organisation zur Förderung der Forschung an Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungsinstituten in Deutschland.

Programm "Klinische Studien"

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert klinische Studien im Rahmen eines regelmäßigen Förderangebotes. Gefördert werden prospektive, interventionelle und konfirmatorische Studien zu neuartigen Verfahren. Dazu zählen Therapiestudien, einschließlich pharmakologischer Studien ("Therapeutic Confirmatory") sowie Prognosestudien und Diagnosestudien der Phasen II bis IV, die das Ziel haben, den Wirksamkeitsnachweis eines neuen Verfahrens zu erbringen. Die Studien müssen multizentrisch angelegt sein. Eine hohe wissenschaftliche Qualität, ein innovativer Ansatz sowie klinische Relevanz ist erforderlich. Antragsteller sollen über geeignete studienbezogene Vorarbeiten verfügen und die Projekte müssen den Regeln der "Guten Klinischen Praxis" (ICH-GCP) folgen.

Antragsfrist: Antragsskizzen sind jeweils spätestens zum 1. Dezember bzw. 1. Juni einzureichen. 

Zum Programm "Klinische Studien"

Förderung von klinischen Forschungsgruppen

Die Förderung von Klinischen Forschungsgruppen soll unter anderem dazu beitragen, die klinische Forschung durch die Schaffung und Stärkung forschungsorientierter Strukturen in den Universitätskliniken zu verbessern, die leistungsorientierte Verteilung der Ressourcen zu unterstützen, Ausbildungsstrukturen zu etablieren oder zu stärken, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern, die wissenschaftliche Profilbildung der jeweiligen Medizinischen Fakultäten voranzubringen sowie die Kooperation zwischen Klinikern und Grundlagenwissenschaftlern zu intensivieren.

Einreichungen sind jederzeit möglich.

Zur Förderung von klinischen Forschungsgruppen

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMG)

Gesundheitsforschungsprogramm

Eine effiziente und qualitativ hochwertige Gesundheitsforschung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um für alle Bevölkerungsgruppen eine optimale medizinische Versorgung sicher zu stellen. Ende 2010 verabschiedete das Bundeskabinett das neue "Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung". Das Programm wird gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) getragen und aus Mitteln des BMBF finanziert. Gekennzeichnet ist es durch einen umfassenden Ansatz, der von der Erforschung von Krankheitsursachen und der Gesundheitsvorsorge über strukturelle Änderungen in der Forschungslandschaft bis hin zur besseren Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft reicht.

Bekanntmachungen des BMBF

Hier finden Sie die geförderten Projekte des BMBF in der Gesundheitsforschung und die aktuellen Bekanntmachungen.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der G-BA den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung ausgerichtet sind, zu fördern. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Innovationsfonds aufgelegt. Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Der Innovationsausschuss legt – unter Einbeziehung externer Expertise – in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung.

Hier finden Sie die Förderbekanntmachungen und einen Überblick über die laufenden Förderprojekte.